Verkaufsverbot für Wasserstoffperoxid >12%
Ziemlich überraschend erreichten uns Mitteilungen unserer Chemie-Lieferanten, welche übereinstimmend aussagen, dass Schwimmbadpflegeprodukte, welche flüssiges Wasserstoffperoxid in Konzentrationen über 12% enthalten, nicht mehr an private Endverwender abgegeben werden dürfen. Dies betrifft sogar unsere Lagerbestände ohne eine Übergangsfrist. Bisher waren noch 35% erlaubt. Grund für diese Entscheidung ist die aktuelle Sicherheitslage. Leider wurde der Stoff missbräuchlich zur Herstellung von Explosivstoffen benutzt. Die EU-Verordnung EU/98/2013 wurde damit ohne Ausnahmen in die deutsche "Chemikalienverbotsverordnung" übernommen.
Das Verbot betrifft z.B. folgende Produkte: Bayrosoft, Bayrofix, Baquacil Shock, Aktivsauerstoff flüssig, Aquablanc, Poolcare oxa ...usw., welche auch bisher nur gegen Identitäts- und Verwendungsnachweis abgegeben werden durften.
Es wird sich zeigen, ob die Kunden bereit sind, für die gleiche Wirkung zukünftig die dreifache Menge mit nur mehr einem Drittel der gewohnten Konzentration zu kaufen. Alternativ kann man auf Feststoffprodukte umsteigen, wie z.B. unser beliebtes Soft & Easy. Oder doch wieder die altbewährte Pflegemethode mit Chlorprodukten?
Wenn Sie von diesem Verbot betroffen sind, sprechen Sie uns bitte an - wir finden sicher eine Lösung. Auch für die bisher mit Aktivsauerstoff betriebenen automatischen Dosieranlagen wird es es Umrüst-Sets geben. Die Hersteller arbeiten mit Hochdruck an Alternativen. Vielleicht gibt es ja in Kürze eine ganz neue, chlorfreie und superwirksame Poolpflege?
Übrigens gilt das Verbot nicht für gewerbliche Verwender, z.B. Hotelbetreiber oder Kommunen. Allerdings muss eine sogenannte "Endverbleibserklärung" unterzeichnet werden.